- Arbeitsschutzrecht
- Ausgliederungen, Unternehmenszusammenschlüsse, Betriebsübergänge
- Betriebliche Altersvorsorge Betriebsverfassungsrecht
- Individualarbeitsrecht
- Kündigungsschutzrecht
- Mitbestimmungs- und Tarifrecht
Wir beraten und vertreten Arbeitnehmer und deren betriebliche Vertretungen sowie Arbeitgeber fachanwaltlich bei allen anfallenden Fragestellungen von „A“ wie Abfindung, Abmahnung, Arbeits- oder Aufhebungsvertrag bis „Z“ wie Zeugnis oder Zielvereinbarung außergerichtlich und gerichtlich.
Beachten Sie als Arbeitnehmer bitte, dass Sie gegen eine Kündigung in aller Regel nur innerhalb von drei Wochen nach Zugang des Kündigungsschreibens Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht erheben können. Zudem sind häufig im Arbeitsvertrag, in Betriebsvereinbarungen oder in Tarifverträgen Ausschluss- bzw. Verfallfristen enthalten, die dazu führen können, dass Sie nach Fristablauf Ihre Ansprüche nicht mehr durchsetzen können. Gerade bei einer anstehenden Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist daher anwaltlicher Beistand notwendig.
In diesem Rechtsgebiet vertritt Sie gerne:
⋅ Monika Vogt-Ebert
⋅ Dr. Frank Ehrenberg
⋅ Felix Fischer
Jeder Patient hat Anspruch auf eine fehlerfreie ärztliche Behandlung. Wird der Arzt diesem Anspruch schuldhaft – d.h. unter Verstoß gegen medizinische Standards – nicht gerecht und kommt es infolgedessen zu vorübergehenden oder dauerhaften gesundheitlichen Beeinträchtigungen, kann der Patient Schadenersatz und/oder Schmerzensgeld verlangen.
Die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche gegen den behandelnden Arzt bereitet oft erhebliche Schwierigkeiten, weil der Patient das Vorliegen einer schuldhaften ärztlichen Pflichtverletzung beweisen muss. Aus diesem Grund – sowie wegen der regelmäßig drastischen materiellen und immateriellen Folgen einer fehlerhaften Behandlung, welche in ihrer Vielfalt schwer zu überblicken sind – sollte unbedingt bereits bei Vorliegen eines Verdachts ein Rechtsanwalt konsultiert werden, welcher sich mit der Vielfalt medizinischer und rechtlicher Problemstellungen in diesem Bereich auskennt.
Das Arzthaftungsrecht gehört seit einiger Zeit zum Leistungsspektrum unserer Kanzlei, wobei wir zumeist Patienten, aber auch Ärzte und Zahnärzte vertreten. Wir regeln Ihre Angelegenheiten im Zusammenhang mit Aufklärungs-, Diagnose- und Therapiefehlern von der kostengünstigen Durchführung eines Schlichtungsverfahrens bei der Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen in Hannover bis zur gerichtlichen Durchsetzung von Behandlungskosten, Verdienstausfall, Mehrbedarfsschaden, Haushaltsführungsschaden und nicht zuletzt einem angemessenen Schmerzensgeld.
In diesem Rechtsgebiet vertritt Sie gerne:
⋅ Dr. Frank Ehrenberg
⋅ Patrick Soban
- Vertragsverhandlungen
- Darlehen
- Bürgschaft
- Vermögensverwaltung
- Beratungshaftung
- Kapitalanlagerecht
- Kapitalmarktrecht
Das Bankrecht bestimmt heute wesentliche Teile des modernen Wirtschaftslebens. Bei anstehenden Vertragsverhandlungen prüfen wir sowohl für Banken als auch für Kunden Verträge und finden vorhandene Lücken in Vertragsklauseln. Wir untersuchen kritische Darlehen und deren Absicherung durch Bürgschaften auf rechtlichen Bestand. Wir finden heraus, ob bei der Anlageberatung gegen Beratungspflichten verstoßen wurde und fordern gegebenenfalls Schadensersatz.
In diesem Rechtgebiet vertritt Sie gerne:
- Pflichtteilsrecht
- Nachlassauseinandersetzungen
- Erbrecht mit Auslandsbezug
- Testamentsanfechtung
- Erbscheinerteilung und Erbenfeststellung
- Testamentserrichtung und Vorsorge
- Erbrecht und Steuern
Häufig führt ein Erbfall zum Streit zwischen den Erben, weil der Verstorbene seinen Nachlass nicht geregelt hat. Selbst wenn ein Testament vorliegt, kann es aufgrund unklarer oder unwirksamer Formulieren zu Auseinandersetzungen unter den Erben kommen. Ergebnis ist oft die familiäre Zerrüttung und/oder ein vom Erblasser nicht gewünschtes Verteilungsszenario. Auch Unternehmer regeln ihren Nachlass häufig unzureichend, woraus wirtschaftliche Schwierigkeiten der Firmen bis hin zur Insolvenz resultieren können.
Viele dieser Probleme lassen sich umgehen, wenn die Augen vor dem Tod und dessen rechtlichen Folgen nicht verschlossen werden.
Gerne beraten wir Sie umfassend bezüglich aller auftauchenden Fragestellungen, entwerfen für Sie individuelle, an Lebenssituation und Wünsche angepasste Testamente, Verfügungen und Verträge, überprüfen Ansprüche, welche aus diesen hergeleitet werden, setzen diese durch oder wehren sie ab. Ob Vermögensnachfolge unter Lebenden, Aufhebung der Erbengemeinschaft, Testamentvollstreckung oder Unternehmensnachfolge – wir stehen Ihnen außergerichtlich und gerichtlich zur Seite.
In diesem Rechtgebiet vertritt Sie gerne:
⋅ Burkhard Frambach
⋅ Patrick Soban
- Ehe- und Partnerschaftsverträge
- Hausrat, Ehewohnung
- Kindschaftsverfahren (z.B. Vaterschaftsfeststellung und Anfechtung)
- Scheidungsverfahren
- Sorgerecht
- Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen
- Umgangsrecht
- Unterhalt (z.B. Trennungs-/nachehelicher Unterhalt, Kindes-/Elternunterhalt)
- Vermögensauseinandersetzung
- Versorgungsausgleich
- Zugewinn, Gütertrennung
Wenn es in einer Partnerschaft zu ernsthaften Auseinandersetzungen kommt, erspart der frühe Kontakt mit einem spezialisierten Anwalt Geld, Zeit und Ärger. Auch im Vorfeld einer Eheschließung sollte bedacht werden, ob der Ehe mit individuellen Vereinbarungen ein solides Fundament gegeben werden kann.
Gerichtlich und außergerichtlich unterstützen wir Sie fachanwaltlich in allen Bereichen des Familienrechts. Wir beraten Sie vor der Eheschließung umfassend und individuell über Eheverträge und vertreten Sie im Scheidungsfall in allen Verfahren.
Wir unterstützen Sie kompetent und taktvoll bei der Regelung von Trennungs- und Scheidungsfolgen, bei der Berechnung von Kindes- und Ehegattenunterhalt und in Fragen des elterlichen Sorgerechts. Auch nicht eheliche Lebensgemeinschaften finden bei uns einen versierten Ansprechpartner.
In diesem Rechtsgebiet vertritt Sie gerne:
- Rechtssichere Gestaltung von Wohn- und Gewerberaummietverträgen
- Beratung und Vertretung bei Mieterhöhungen
- Geltendmachung und Abwehr von Mietminderungen und Mängelbeseitigung
- Erhaltung der Mietsache, Modernisierung und Schönheitsreparaturen
- Abwehr von Vertragsverletzungen
- Kündigungen durch Vermieter und Mieter
- Beratung und Vertretung bei Streitigkeiten über Betriebskostenabrechnungen
- Räumungsklagen und Zwangsvollstreckung
Kautionsrückzahlung - Mietverhältnis in der Zwangsverwaltung und Insolvenz
Das Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter ist leider nicht immer unkompliziert, weswegen Mietrechtsprozesse einen erheblichen Teil der heutigen Rechtsstreitigkeiten darstellen. Der frühe Gang zum spezialisierten Rechtsanwalt bringt Klarheit und kompetente Beratung über das individuelle Problem.
Wollen Sie als Vermieter die Miete erhöhen oder einem Mieter wegen Störungen oder Zahlungsverzug kündigen? Haben Sie als Mieter eine Mieterhöhung oder Kündigung erhalten? Wir helfen Vermietern, eine Mieterhöhung oder Kündigung nach den strengen gesetzlichen Vorschriften auszusprechen und prüfen für Mieter, ob sich der Vermieter hierbei an die Vorgaben des Gesetzes gehalten hat.
Wir sind für beide Mietvertragsparteien die richtigen Ansprechpartner und beraten kompetent und praxisnah bei allen denkbaren rechtlichen Problemlagen von der Ausgestaltung von Verträgen bis hin zur Zwangsräumung.
In diesem Rechtsgebiet vertritt Sie gerne:
- Auseinandersetzungen über den Gebrauch von Sondernutzungsrechten
- Streitigkeiten zwischen Wohnungseigentümern untereinander, mit dem Verwalter, zwischen der Gemeinschaft und dem einzelnen Wohnungseigentümer
- Beschlussanfechtungs- und Nichtigkeitsklagen
- Auseinandersetzungen über Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung und Instandhaltungsrücklage
- Durchsetzung von Hausgeldrückständen – auch im Falle der Insolvenz und Zwangsversteigerung
- Ansprüche der Wohnungseigentümergemeinschaft beim Bauträgervertrag
- Vermietung von Wohnungs- und Teileigentum
Als Wohnungseigentümer ist man Teil einer Gemeinschaft, mit der man sich arrangieren muss. Das ist nicht immer leicht. Es ist daher sinnvoll, sich bei Unsicherheiten und Streitigkeiten kompetenten Rechtsrat zu holen. Sonst begeht man Formfehler oder führt unwirtschaftliche, kostenträchtige Prozesse.
Wir beraten künftige Wohnungseigentümer schon bei der Begründung von Wohnungseigentum, klären über Rechte und Pflichten als Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft auf und stehen zur Seite, wenn Streitigkeiten mit anderen Mitgliedern der Eigentümergemeinschaft auftreten. Ebenfalls im Wohnungseigentumsgesetz geregelt sind die Rechte und Pflichten des Verwalters, über dessen verantwortungsvolle Tätigkeitsbereiche und Haftungsrisiken wir bei Bedarf informieren. Sowohl Eigentümer von Immobilien als auch Verwalter unterstützen wir bei Kontroversen mit dem jeweils anderen.
In diesem Rechtsgebiet vertritt Sie gerne:
- Regulierung von Unfallschäden und anderen Schäden am Kfz
- Schadensmanagement in der Fuhrparkverwaltung
- Regulierung von Personenschäden / Schmerzensgeld
- Bußgeldverfahren
- Verkehrsstrafrecht
- Verträge rund ums Kfz
- Personenbeförderungsrecht – Rechte und Pflichten im Taxi- und Mietwagenverkehr
Unmittelbar nach einem Verkehrsunfall sieht sich der Geschädigte mit einer Vielzahl von Fragestellungen konfrontiert. Was geschieht mit dem defekten Pkw, wie beurteilt sich die Schuldfrage, was für Ansprüche habe ich? An dieser Stelle ist es wenig hilfreich, die Schadenregulierung in die Hände des sich hierzu anbietenden gegnerischen Versicherers zu legen, welcher natürlich versucht, den Schaden im Wege sogenannter „Schadenssteuerung“ mit minimalem Aufwand zu erledigen. Unmittelbar nach dem Unfall werden die Weichen für den erfolgreichen Verlauf der Angelegenheit gestellt.
Unsere Kanzlei bietet eine fachanwaltliche Rundumbetreuung von der Schadensbewertung durch einen qualifizierten Sachverständigen, über die außergerichtliche Geltendmachung bis hin zur gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Als Schadenspositionen für reine Sachschäden seien hier nur auszugsweise Sachverständigenkosten, Reparaturkosten, Nutzungsausfall, Mietwagenkosten, Abschleppkosten und Wertminderung genannt. Bei Unfällen mit Personenschaden haben Sie regelmäßig Anspruch auf Schmerzensgeld, Ersatz von Haushaltsführungsschaden, Attestkosten, Besuchskosten im Krankenhaus, Kosten für vermehrte Bedürfnisse, Heilbehandlungskosten, Ansprüche gegen die Sozialversicherung und gegebenenfalls Verdienstausfall.
Beachten Sie bitte, dass bei klarer Haftungslage auch die Anwaltskosten vom Haftpflichtversicherer des Unfallgegners in vollem Umfang ersetzt werden müssen. Sparen Sie daher nicht am falschen Ende, indem Sie auf anwaltlichen Beistand verzichten!
Auch im Bereich des Ordnungswidrigkeiten- und Verkehrsstrafrechts sind wir für Sie da. Egal, ob es sich „nur“ um ein Bußgeldverfahren, den drohenden Fahrerlaubnisentzug oder gar den Vorwurf des unerlaubten Entfernens vom Unfallort oder eine andere Straftat im Bereich des Straßenverkehrs handelt – wir nehmen den Kontakt zu Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht auf und wahren Ihre Rechte.
Mit Rat und Tat stehen wir Ihnen letztlich auch bei allen Problemlagen im Zusammenhang mit dem Kauf, dem Leasing oder der Reparatur von Kfz zur Seite.
In diesem Rechtsgebiet vertritt Sie gerne:
- Öffentliches Baurecht
- Öffentliches Dienstrecht
- Kommunalrecht
- Kommunalabgabenrecht
- Vergaberecht
- Planungs- und Umweltrecht
- Schul- und Hochschulrecht
- Wirtschaftsverwaltungsrecht
- Wehrrecht
Durch fachanwaltliche Spezialisierung decken wir das gesamte Spektrum verwaltungsrechtlicher Sachverhalte ab, wobei der Schwerpunkt unserer Tätigkeit im öffentlichen Baurecht und im öffentlichen Dienstrecht liegt. Wir vertreten seit etlichen Jahren sowohl die öffentliche Hand als auch Bürger und private Unternehmer, die mit öffentlich-rechtlichen Problemen konfrontiert werden.
Wir stehen Ihnen bei allen Fragen im Zusammenhang mit Behörden, Verwaltungsakten, Bescheiden oder Genehmigungen gerne mit Rat und Tat zur Seite. Vom rechtzeitigen Widerspruch gegen einen Verwaltungsakt über die Anfechtungsklage gegen Bescheid und Widerspruchsbescheid bis hin zum Erwirken einer einstweiligen Anordnung oder dem Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs setzen wir Ihre Rechte konsequent auch vor den Verwaltungsgerichten für Sie durch.
In diesem Rechtsgebiet vertritt Sie gerne:
- Personenversicherungsrecht
- Sachversicherungsrecht
- Sozialversicherungsrecht
Nach einem Versicherungsfall hat die zeitnahe Zahlung der Entschädigung durch die Versicherung häufig existentielle Bedeutung. Jedoch sind die Versicherungen nicht immer zu einer – unverzüglichen und/oder vollständigen – Zahlung der Entschädigung bereit.
Wir beraten und vertreten Versicherungsnehmer sowie Versicherer im Spannungsfeld der oft gegensätzlichen Interessen und unterstützen unsere Mandanten bei der außergerichtlichen oder gerichtlichen Herbeiführung einer sachgerechten Regulierung von Personenschäden (Unfallversicherung, Berufsunfähigkeitszusatzversicherung, Lebensversicherung, Krankenversicherung, Krankentagegeldversicherung), Sachschäden (Haftpflichtversicherung, Hauratversicherung, Gebäudeversicherung, Feuerversicherung, Kaskoversicherung ) oder Sozialversicherungsfällen (Erwerbsminderungsrente, Erwerbsunfähigkeits- oder Berufsunfähigkeitsrente, Arbeitsunfall, Berufskrankheit, Schwerbehinderung, Pflegeversicherung).
In diesem Rechtsgebiet vertritt Sie gerne:
- Immobilien: Kauf, Schenkung, Nießbrauch, Bestellung von Hypotheken und Grundschulden etc.
- Ehe, Partnerschaft und Familie: Ehevertrag, Scheidungs- und Partnervertrag, Adoption
- Erbe und Schenkung: Testament und Erbvertrag, Erbscheinsantrag, Nachlassverteilung, vorweggenommene Erbfolge, Schenkungsvertrag etc.
- Unternehmen: Gründung oder Umgestaltung einer Gesellschaft, Anteilsübertragungen, Handelsregisteranmeldung etc.
- Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung
- Streitvermeidung, Schlichtung, Mediation: Scheidungsvereinbarung, Nachlassauseinandersetzung, vollstreckbare Urkunden, Schlichtungs- und Schiedstätigkeit etc.
Notarinnen und Notare haben ein öffentliches Amt inne und ihnen sind hoheitliche Befugnisse zur vorsorgenden Rechtspflege in Deutschland übertragen. Sie üben eine präventive Rechtskontrolle aus und errichten Urkunden, die bindende Beweiskraft gegenüber Gerichten haben und unmittelbar vollstreckbar sind.
Aufgaben und Tätigkeiten von Notarinnen und Notaren haben viele Seiten:
Einerseits repräsentieren sie den Staat. Sie sind Träger eines öffentlichen, vom Staat verliehenen Amtes und in dieser Funktion Hoheitsträger. Dies kommt für die rechtsuchenden Bürgerinnen und Bürger bildhaft darin zum Ausdruck, dass Notarinnen und Notare ein Amtsschild mit dem Landeswappen benutzt.
Für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen tritt auch die andere Seite hervor: Die Notarinnen und Notare bieten unabhängige und unparteiliche Vertragsgestaltung und Streitschlichtung.
Selbstverständlich bieten wir Ihnen auch folgende Tätigkeitsschwerpunkte:
- Gesellschaftsrecht
- Immobilienrecht
- Schadensersatzrecht
- Sozialrecht
- Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht
- Unternehmensinsolvenzen
- Zwangsverwaltung und –versteigerung