Familienrecht

Wir bieten Privatpersonen, Unternehmen und Behörden seit 1995 das gesamte Spektrum anwaltlicher Dienstleistungen – von außergerichtlicher Beratung über gerichtliche Vertretung bis hin zur Zwangsvollstreckung. Wir vertreten Sie zivilrechtlich oder im Bereich des öffentlichen Rechts.
 

Eine Übersicht aller Rechtsgebiete finden sie hier    

  • Ehe- und Partnerschaftsverträge
  • Hausrat, Ehewohnung
  • Kindschaftsverfahren (z.B. Vaterschaftsfeststellung und Anfechtung)
  • Scheidungsverfahren
  • Sorgerecht
  • Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen
  • Umgangsrecht
  • Unterhalt (z.B. Trennungs-/nachehelicher Unterhalt, Kindes-/Elternunterhalt)
  • Vermögensauseinandersetzung
  • Versorgungsausgleich
  • Zugewinn, Gütertrennung
Wenn es in einer Partnerschaft zu ernsthaften Auseinandersetzungen kommt, erspart der frühe Kontakt mit einem spezialisierten Anwalt Geld, Zeit und Ärger. Auch im Vorfeld einer Eheschließung sollte bedacht werden, ob der Ehe mit individuellen Vereinbarungen ein solides Fundament gegeben werden kann. Gerichtlich und außergerichtlich unterstützen wir Sie fachanwaltlich in allen Bereichen des Familienrechts. Wir beraten Sie vor der Eheschließung umfassend und individuell über Eheverträge und vertreten Sie im Scheidungsfall in allen Verfahren. Wir unterstützen Sie kompetent und taktvoll bei der Regelung von Trennungs- und Scheidungsfolgen, bei der Berechnung von Kindes- und Ehegattenunterhalt und in Fragen des elterlichen Sorgerechts. Auch nicht eheliche Lebensgemeinschaften finden bei uns einen versierten Ansprechpartner.

In diesem Rechtsgebiet vertritt Sie gerne:
⋅Burkhard Frambach
⋅ Monika Vogt-Ebert